WASSER IST LEBEN
Als zertifiziertes Unternehmen für Trinkwasserhygiene dürfen wir die gemäß Trinkwasserverordnung erfordelichen Bepropungen zur Feststellung der Wasserqualität durchführen.
AUFGABEN UND PFLICHTEN FÜR INHABER UND BETREIBER VON TRINKWASSERVERSORGUNGANLAGEN
Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung zum 01. November 2011 wurden Inhaber und Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen neuen Pflichten auferlegt. Insbesondere die beiden Paragraphen §14 (Untersuchungspflichten) und §16 (Besondere Anzeige- und Handlungspflichten) sind von Bedeutung. Es müssen jedoch nur Großanlagen untersucht werden. In der Regel sind hier alle Anlagen mit einer zentralen Warmwasserbereitung betroffen.
Seit 2012 führen wir Überprüfungen von Anlagen auf die Anforderung der neuen Trinkwasserverordnung durch, entnehmen Wasserproben des Trinkwassers und gebe diese an ein zugelassenes Prüflabor zur Bewertung.
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Als zertifiziertes Unternehmen für Trinkwasserhygiene dürfen wir die gemäß Trinkwasserverordnung erfordelichen Bepropungen zur Feststellung der Wasserqualität durchführen.
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Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung zum 01. November 2011 wurden Inhaber und Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen neuen Pflichten auferlegt. Insbesondere die beiden Paragraphen §14 (Untersuchungspflichten) und §16 (Besondere Anzeige- und Handlungspflichten) sind von Bedeutung. Es müssen jedoch nur Großanlagen untersucht werden. In der Regel sind hier alle Anlagen mit einer zentralen Warmwasserbereitung betroffen.
Seit 2012 führen wir Überprüfungen von Anlagen auf die Anforderung der neuen Trinkwasserverordnung durch, entnehmen Wasserproben des Trinkwassers und gebe diese an ein zugelassenes Prüflabor zur Bewertung.
UNSERE LEISTUNG
- Terminvereinbarung
- Entnahme von Wasserproben
- Prüfung durch ein externes Labor
- Auswertung
- Einbau von Entnahmeventil
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